Zuhause ankommen in Singen-City! 3 Zi.-Whg. mit Küche, Garage und 3 Kellerräumen, frei ab 08/25

Neu
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
78224
Ort
Singen
ImmoNr
238
Wohnfläche
ca. 68 m²
Anzahl Zimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
219.000,00 €

Beschreibung

Zuhause ankommen in Singen-City in der Ringstraße! Diese schöne 3 Zimmer-Wohnung befindet sich in fussläufiger Nähe vom Zentrum und wurde 2013 kernsaniert. Es wurde auch eine Innenisolierung angebracht. Die Wohnung wird ab 01.08.2025 bezugsfertig.

Highlight sind 3 Kellerräume und ein großer Speicherraum.

Zum monatlichen Hausgeld kommt noch die Beheizung für die Gas-Etagenheizung bei der Thüga dazu.

Eine Garage rundet dieses tolle Angebot ab.

Der Energieausweis wurde bei der Hausverwaltung angefordert.

Ort

Die große Kreisstadt Singen liegt in der schönsten Vulkanlandschaft im Süden von Baden-Württemberg. Grüne Wiesen in unmittelbarer Nähe zum Bodensee machen den Hegau zum idealen Ferienparadies.
Größere und kleinere Industrie sowie zahlreiche Gewerbebetriebe bieten viele Arbeitsplätze für die Singener Bevölkerung sowie für die umliegenden Gemeinden.
In nur ein paar Fahrminuten gelangen Sie auf die Autobahn in Richtung Schaffhausen (Schweiz), Stuttgart, Lindau und Konstanz.
Auch für Bahnreisende bietet Singen gute Verbindungen in Richtung Basel, Zürich, Konstanz, Stuttgart oder München.
Kurze Wege zu zahlreichen Kindergärten, Schulen, Ärzten oder Einkaufsmöglichkeiten macht die Stadt Singen noch attraktiver.

Weitere Informationen

PFAFF Immobilien - Zuhause ankommen! ist Mitglied im BFVI und Markt-Experte in der Region Hegau-Bodensee. Zusätzlich sind von der DIA zertifiziert. Alle Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für die Richtigkeit werden keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte nennen Sie uns bei Anfragen Ihre vollständigen Kontaktdaten mit Adresse und Telefonnummer, da wir vom Eigentümer beauftragt sind, keine Informationen anonym zu versenden.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist PFAFF Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

Die Maklerprovision ist sofort nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.

Ansprechpartner

Herr Stefan Pfaff

PFAFF Immobilien - Zuhause ankommen!

Fritz-Reichle-Ring 6b
78239 Radolfzell

+49 7731 9691790

+49 172 7529951

Dokumente

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