Gleich vorweg, das sind Spekulationssteuer und Vorfälligkeitsentschädigung. Warum Sie darauf achten müssen und wer Ihnen in diesem Themen weiter hilft, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
…und wieder einmal hat mir ein Verkäufer von seinem ernüchternden Erlebnis durch Alleingang erzählt. Eigentlich wollte er sein Haus verkaufen. Selbstverständlich alleine, um Maklerkosten zu sparen. An Vorfälligkeitsentschädigung und eventuell anfallende Spekulationssteuer wurde nicht gedacht.
Jeder, der schon einmal eine Immobilie verkauft hat, weiß, welch aufwendiger Weg das ist. Vom ersten Inserieren über die vielen Besichtigungen, dem umständliche Einholen aller Unterlagen und von den ganzen Telefonaten und langatmigen Gesprächen und Fragen vermeintlich potenter Käufer erst gar nicht zu sprechen.
Rechtssicherheit beim Notar ist ein weiter Punkt, den nur wenige Privatleute aus dem Effeff beherrschen.
Besagter Verkäufer in spe hatte also endlich einen willigen Käufer gefunden. Dabei blieb es dann auch. Es stellte sich kurz vor dem finalen Abschluss heraus, dass zwei wichtige Dinge nicht beachtet wurden. Das resultierte schlichtweg aus Unwissenheit. Denn als Privatmann verkauft man in der Regel einmal im Leben. Dieses wäre sein 1. Mal gewesen.
Warum sich ein Makler lohnt.
Nachfolgende Punkte hätten bei Inanspruchnahme meines Wissens schnell und vor allem gleich am Anfang des Weges geklärt werden können. Eine Ersparnis an Zeit, Nerven und letztlich doch wieder: Geld.
Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer, was ist das?
Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer. Das bedeutet im Klartext: Die der Bank entstehenden Zinsverluste sind auf jeden Fall zu zahlen. Fallen diese gering aus, wird in der Regel diese „Einbuße“ in Kauf genommen. Aber Achtung, diese Beträge können sehr schnell auch Größenordnungen annehmen, die richtig schmerzlich sein können.
2. Spekulationssteuer. Das Finanzamt lässt Sie nicht im Stich und verlangt, was es verlangen darf. Zum Beispiel eine Spekulationssteuer. Diese fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren wieder veräußert und ein Gewinn aus diesem privaten Veräußerungsgeschäft erwirtschaftet wird. (§ 22 Nr. 2 EStG). Was genau darunter fällt, regelt der Paragraf 23 Einkommensteuergesetz = Spekulationssteuer
Ausnahme: Wenn Sie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren in der gekauften Immobilie gewohnt haben, können Sie diese danach steuerfrei verkaufen. Dabei zählen die Rand-Jahre zu der Drei-Jahres-Frist, ohne diese – mit Ausnahme des mittleren Jahres – voll ausfüllen zu müssen.
Es gibt viele gute Gründe, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Der wichtigste: Wertvolles Wissen, über das ein Privatmann naturgemäß nicht oder nur lückenhaft verfügen kann.
Fachmann, aber welcher?
Außerdem empfehle ich grundsätzlich, einen Fachmann hinzuziehen. Zum Beispiel bei schwierigen oder sanierungsbedürftigen Objekten, einen Bausachverständigen oder Architekten zu Rate zu ziehen. In steuerlichen Fragen ist die Kompetenz eines Steuerberaters gefragt.
Als Makler gebe ich rechtzeitig die richtigen Hinweise – die letztendliche Beratung zu spezifischen Themen muss jedoch durch die jeweiligen Experten erfolgen.
Ich bin immer für Sie da. Sowohl in Teilabschnitten Ihres Verkaufsprozesses, als Berater, als Begleiter d in Vorbereitung zum Notar und selbstverständlich auch für den kompletten Verkaufsprozess von A bis Z.
Investieren Sie Geld, dort, wo es sich am Ende auszahlt. (AE)
Ihr Stefan Pfaff
Gut zu wissen, wie aufwendig der Verkauf einer Immobilie sein kann. Vielen Dank für diesen informativen Beitrag und den Hinweis. Ich plane mein Haus zu verkaufen und hatte anfangs überlegt, dies eigenständig zu erledigen, jedoch ist mir der Aufwand viel zu nervenzerreißend. Ich sollte auf jeden Fall einen Fachmann in Betracht ziehen.
Wir stehen nun vor dem Kauf eines alten Objektes. Wir haben uns bereits einen Sachverständigen für Immobilienbewertung dazu geholt. Wir werden uns wohl aber noch an einen Notar wenden, da wir Rechtssicherheit haben wollen und uns hier nicht auskennen.
Danke für den Tipp, bei schwierigen oder sanierungsbedürftigen Objekten einen Bausachverständigen einzuschalten. Mein Onkel möchte auch einen Bausachverständigen beauftragen, nachdem ich ihm diesen Beitrag geschickt habe. Er möchte ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen.
Hallo Annette,
danke für diesen großartigen Beitrag! Wir können deiner Meinung nach Kunden den Makler optimal auf die Vermarktung vorbereiten?
LG Nadia
Wir wollen unser Haus verkaufen, um eine größere Wohnung zu kaufen. Vielen Dank, dass Sie uns über Spekulationssteuer erzählt haben. Gut, dass wir in diesem Haus schon 15 Jahren gewohnt haben, sodass diese Regelung für uns ungültig ist.
Wir wollen demnächst auch ein Haus verkaufen. Aber wie hier so schön beschrieben, haben wir auch nicht täglich mit Kaufverträgen und notariellen Sachen zu tun. Wir werden uns auf jeden Fall von einem Notar beraten lassen, um auch die Rechtssicherheit zu garantieren.
Gut zu wissen, dass die Spekulationssteuer bei dem Verkauf seines Hauses dann anfällt, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren wieder veräußert und ein Gewinn aus diesem privaten Veräußerungsgeschäft erwirtschaftet wird. Mein Onkel möchte sein Haus verkaufen. Er hat mehr als 10 Jahre seit dem Erwerb seines Hauses gewartet, bevor er dieses verkaufen wollte, und hofft, dass er sich dadurch die Spekulationssteuer ersparen würde.
Ich möchte eine Immobilie verkaufen und dabei alles richtig machen. Ich überlege bereits eine Immobilienbewertung durchführen zu lassen, damit das Objekt korrekt bewertet ist. Die Rechtssicherheit ist mir natürlich auch wichtig. Gut zu wissen, dass dabei ein Notar sinnvoll ist.