Ab 23. Dezember 2020 greift die bereits im Mai dieses Jahres verabschiedete neue Regelung zur Provisionsvergütung – das Bestellerprinzip.
Aber was bedeutet das konkret und wofür erhält der Makler überhaupt eine Provision?
Nicht für alle Makler wird die neue Regelung eine Änderung bedeuten. Denn nach dem Bestellerprinzip arbeiten renommierte Makler bereits seit langem. Sie splitten ihre Provision und übertragen diese so gleichmäßig wie möglich an Verkäufer UND Käufer.
Schließlich sollen am Ende beide zufrieden in eine neue Zukunft schauen können. Der eine hat sehr viel Geld von einer Immobilie erfolgreich gelöst, der andere hat sehr viel Geld in eine gute Immobilie investiert.
Erfolg setzt wie immer Fleiß voraus. Wofür also nun eine Provision?
Zwischen Verkaufsabsicht und Unterschrift beim Notar gibt es viel zu tun. Diese Tätigkeiten finden in der Regel im Hintergrund statt und sollen hier nur stichpunktartig aufgeführt werden.
Bis eine Immobilie richtig bewertet, alle Unterlagen von Ämtern und Grundbuchamt eingeholt, rechtliche Situationen geklärt, Energieausweis angefordert oder gar erstellt wurde und im zweiten Schritt professionell vermarktet, potente Käufer gefunden und man gemeinsam zum Notar gehen kann, bedarf es:
- Sachkenntnis und Berufserfahrung, um Immobilien richtig einschätzen zu können, sowohl in ihrem tatsächlichen Wert wie ihrer Chance auf dem Markt
- Viele Telefonate und Vorort-Termine mit Interessenten
- Einholung notwendiger Unterlagen auf zuständigen Ämtern oder Institutionen
- Erstellen eines Energieausweises
- Digitale Arbeiten, die im Hintergrund stattfinden. So zum Beispiel: professionelle Fotos anfertigen, hochwertige Exposés erstellen, Immobilien- und Social-Media Plattformen bespielen und betreuen
- Ein großes Netzwerk, das nur funktioniert, wenn regelmäßig persönlicher Einsatz gezeigt wird
- Viele Stunden vor Ort bei der Immobilie und Stunden in Gesprächen mit Interessenten bei Besichtigungen und in der Nachbearbeitung.
- Ansprechpartner – fast – rund um die Uhr zu allen Fragen, die in einem Verkaufsprozess auftauchen können.
- Mediator in schwierigen Verkaufsgesprächen, um beide Parteien zufrieden stellen zu können.
- Begleitung in der Vorbereitung zur Unterzeichnung Kaufvertrag und schließlich
- Begleitung beim Notartermin.
Was bedeutet Bestellerprinzip für Käufer und Verkäufer genau?
- Wer einen Makler für Verkauf oder Kauf beauftragt, ist verpflichtet, die Maklervergütung mindestens zur Hälfte zu begleichen. Die andere Hälfte der Kosten können auch auf die andere Partei anteilig übertragen werden. An diese jedoch nur bis max. 50 % der gesamt zu zahlenden Courtage.
- Ein Handschlag genügt nicht mehr. Auch Maklerverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail kann hier bereits genügen).
- Zu gleichen Teilen, also 50:50 muss ein Makler seine Courtage verlangen, wenn er von Käufer wie Verkäufer gleichermaßen beauftragt wurde.
- Dem zweiten Vertragspartner muss ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden, die belegt, dass die beauftragende Partei ihren Anteil bereits bezahlt hat.
- Das Bestellerprinzip greift nur bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, sofern diese an Privatpersonen verkauft werden.
- Zwei- und Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien fallen grundsätzlich nicht unter diese neue Provisionsregelung.
Nicht unter die neue Regelung fallen grundsätzlich Verkäufe gewerbliche Kunden (Käufer). Der Verkauf von Baugrundstücken und gewerblichen Immobilien fällt ebenso nicht unter diese Regelung.
Fazit
Es ändert sich Folgendes: Sie werden an den Kosten für die Arbeit des Immobilienmaklers beteiligt. Egal ob Verkäufer oder Käufer. Welche Ausnahmen hier gelten, entnehmen Sie bitte o.g. Punkten.
Denn, ist eine Immobilie richtig bewertet, liegen die richtigen baurechtlichen Unterlagen vor, ist auf Grundbucheinträge geprüft und hat einen aktuellen und richtigen Energieausweis vorzuweisen, ist das die beste Basis, auf der ein Kauf in dieser Größenordnung stattfinden kann.
Und das kommt am Ende beiden Parteien zugute. Ein langfristig zufriedenstellendes Geschäft ist immer Gold wert.
Etliche Makler haben das Prinzip der Aufteilung der Kosten an beide Parteien bereits seit Jahren praktiziert. Das neue Bestellerprinzip ist im Grunde die offizielle Untermauerung guten Geschäftsgebarens.
Guter Überblick über die Lage am Immobilienmarkt. Sie haben recht, dass am besten alle wichtigen Informationen für alle Parteien offen zugänglich sind. Wie geht man denn vor, wenn man eine Immobilie bewerten lassen will?